Rechtsprechung
   BVerwG, 04.08.1975 - VI B 37.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,276
BVerwG, 04.08.1975 - VI B 37.75 (https://dejure.org/1975,276)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.1975 - VI B 37.75 (https://dejure.org/1975,276)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 1975 - VI B 37.75 (https://dejure.org/1975,276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage über die Beurteilung der Bereitschaft zum Tyrannenmord

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 31.05.1974 - VI C 59.73

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1975 - 6 B 37.75
    Das Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 - schließlich behandelt zwar einen Tyrannenmord, jedoch hatte der Wehrpflichtige sich zugleich einem Widerstandskampf anschließen wollen, d.h. er hatte - anders als hier - seine Bereitschaft zur Teilnahme am Bürgerkrieg bekundet.

    Bei dieser Fallgestaltung fehlt dem Wehrpflichtigen der die Gewaltanwendung als sittlich erlaubtes Mittel für seine Auseinandersetzung mit anderen bejaht, mithin die erforderliche Achtung menschlichen Lebens (vgl. Beschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 - und Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 -, ständige Rechtsprechung).

  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 117.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen für die Annahme der

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1975 - 6 B 37.75
    Umständen eines vom Verwaltungsgericht gebildeten Beispiels ein Tyrannenmord im Einzelfall durch Notwehr oder Nothilfe gerechtfertigt bzw. entschuldigt sein kann und die entsprechende Bereitschaft des Wehrpflichtigen zur Gewaltanwendung in derart akut zugespitzter Lage keine negativen Schlüsse gegen das Vorliegen der von ihm behaupteten Gewissensentscheidung erlaubt (vgl. Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 117.73 -).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1975 - 6 B 37.75
    Nach dieser Vorschrift muß dargelegt werden, welche konkrete Rechtsfrage der Fall aufwirft und inwiefern deren Beantwortung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 [91], ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 28.09.1973 - VI CB 89.73

    Kriegsdienstverweigerung bei Billigung eines Tyrannenmordes - Anwendung tödlicher

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1975 - 6 B 37.75
    Bei dieser Fallgestaltung fehlt dem Wehrpflichtigen der die Gewaltanwendung als sittlich erlaubtes Mittel für seine Auseinandersetzung mit anderen bejaht, mithin die erforderliche Achtung menschlichen Lebens (vgl. Beschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 - und Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 -, ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 130.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei einer Bereitschaft zum "Tyrannenmord"

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1975 - 6 B 37.75
    Doch muß die außerordentliche, an die Grundfesten der Persönlichkeit des Betreffenden rührende Tat nach seiner Vorstellung jene besondere seelische Belastung hervorrufen, die den Kriegsdienstverweigerer kennzeichnet (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 130.74 -).
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1975 - 6 B 37.75
    In den Urteilen BVerwGE 39, 269 und BVerwGE 44, 313 hat das Bundesverwaltungsgericht Maßstäbe dazu entwickelt, unter welchen Umständen die Fähigkeit des Wehrpflichtigen zur Gewaltanwendung in notwehr- oder nothilfeähnlichen Situationen im Kriege mit einer Gewissensentecheidung im Sinne des Gesetzes vereinbar ist.
  • BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70

    Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1975 - 6 B 37.75
    In den Urteilen BVerwGE 39, 269 und BVerwGE 44, 313 hat das Bundesverwaltungsgericht Maßstäbe dazu entwickelt, unter welchen Umständen die Fähigkeit des Wehrpflichtigen zur Gewaltanwendung in notwehr- oder nothilfeähnlichen Situationen im Kriege mit einer Gewissensentecheidung im Sinne des Gesetzes vereinbar ist.
  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1975 - 6 B 37.75
    Dem Urteil BVerwGE 37, 69 lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem der Kläger sich zur organisierten innerstaatlichen Gewaltanwendung, nämlich einer "Partisanentätigkeit" gegen die von ihm als "unterdrückerisch" empfundenen herrschenden gesellschaftlichen Kräfte in der Lage sah.
  • BVerwG, 27.01.1977 - 6 CB 60.76

    Ausschluss grundsätzlicher Anerkennung einer Bereitschaft zur Mitwirkung an

    Der Tyrannenmord mit seinen bei realistischer Betrachtung zu erwartenden Folgen an innerstaatlichen gewaltsamen Auseinandersetzungen zählt nicht hierzu (vgl. u.a. das Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 - und Beschlüsse vom 2. Juni 1975 - BVerwG VI B 16.75 - sowie vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92]).

    Anders kann es - unter Beachtung gerade der im Grunde irrealen Fallgestaltung - liegen, wenn der Tötung allein des Diktators oder seiner engsten Führungsgruppe das Leiden von Millionen etwa vom Krieg Betroffener gegenübergestellt wird (vgl. Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 - [a.a.O.]).

    Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt, welche Maßstäbe an die Wertung von Stellungnahmen des Wehrpflichtigen zu solchen und ähnlichen, allerdings zur Ermittlung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht ausgesprochen geeigneten Fragen anzulegen sind (vgl. Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 - [a.a.O.] und Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 44.75 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 08.11.1982 - 6 B 95.81

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

    Diese Problematik, ihre Abgrenzung von zugespitzten Notwehr- und Nothilfesituationen sowie insbesondere auch die Unterscheidung zwischen der bewußten und gewollten Unterstützung eines auf die Tötung von Menschen abzielenden Handlungsablaufs einerseits und einem ausschließlich den Angehörigen der Streitkräfte (oder hier: der "Putschisten") zugute kommenden Hilfsdienst andererseits, hat das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen Entscheidungen erörtert und rechtlich gewürdigt (vgl. insbesondereUrteil vom 17. Dezember 1970 - BVerwG 8 C 19.69 - [BVerwGE 37, 69 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 32];Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG 6 C 59.73 -;Urteil vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - [BVerwGE 49, 71 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 90];Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92];Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 80.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 100];Urteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 110]); insoweit wirft das angefochtene Urteil keine neue, noch nicht geklärte grundsätzliche Rechtsfrage auf.

    Entsprechendes gilt für denBeschluß vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - [Buchholz a.a.O.]; denn nach dem vom Verwaltungsgericht zugrundegelegten Sachverhalt lagen keine besonderen Umstände (notwehr- oder nothilfeähnliche Situation, Tötung allein des Diktators ohne sich anschließende gewaltsame innerstaatliche Auseinandersetzungen) vor, die - ausnahmsweise - die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht ausschließen.

    In diesem Zusammenhang verkennt die Beschwerde, daß auch die auf Mitleid mit der unterdrückten Bevölkerung begründete Bereitschaft, außer in notwehr- oder nothilfeähnlichen Situationen eine gewaltsame Beseitigung einer Diktatur zu unterstützen, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die unbedingte Achtung menschlichen Lebens, wie Art. 4 Abs. 3 GG i.V.m. § 25 WPflG sie voraussetzt, ausschließt (vgl.z.B. Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - [Buchholz a.a.O.] sowieUrteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - [Buchholz a.a.O.]).

  • BVerwG, 23.01.1984 - 6 C 143.81

    Bedeutung der dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsauffassung bei der Prüfung

    Daß das Verwaltungsgericht mit dieser Rechtsauffassung möglicherweise von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen ist (vgl. zum Verminen von Straßen Beschluß vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 105], zur Problematik des Tyrannenmordes Beschlüsse vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - [Buchholz 443.0 § 25 WPflG Nr. 92] und vom 8. November 1982 - BVerwG 6 B 95.81 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 137]), kann der Revision nicht zum Erfolg verhelfen, weil eine entsprechende Rüge gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 WPflG i.V.m. § 132 Abs. 3 VwGO im Wege der Nichtzulassungsbeschwerde hätte erhoben werden müssen; im übrigen hat der Kläger auch im Rahmen der vorliegenden, ohne Zulassung statthaften Verfahrensrevision eine Abweichung des angefochtenen Urteils von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht in der gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Weise dargelegt.
  • BVerwG, 05.06.1985 - 6 CB 11.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nachweis einer Gewissensentscheidung

    Die mit der Beschwerde allein geltend gemachte Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92) liegt nicht vor.

    Es beruht insbesondere nicht auf einer Abweichung von den Grundsätzen, die der beschließende Senat in seiner Entscheidung vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - (a.a.O.) im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung (Urteile vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 117.73 - und vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 130.74 -) genannt hat und die in weiteren Entscheidungen für ähnliche Fallgestaltungen fortentwickelt worden sind (vgl. hierzu u.a. Urteile vom 13. Januar 1981 - BVerwG 6 C 48.80 - und vom 14. März 1984 - BVerwG 6 C 174.81 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 145]).

  • BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 3.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Fiktive Kriegerische Situation -

    Indem der Kläger seine Entscheidung nicht allein und isoliert an ihren unmittelbaren Folgen, sondern auch an ihren möglichen Fernwirkungen - wie etwa einem Folgeangriff mit noch mehr Opfern an Menschenleben (vgl. dazu z.B. Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - ) - orientiert, weil er sich bewußt ist, für sein Handeln insgesamt moralisch verantwortlich zu sein, macht er deutlich, daß er sein Urteilen.
  • BVerwG, 11.11.1975 - 6 CB 23.75

    Nichtzulassung einer Revision - Achtung menschlichen Lebens durch einen

    Auch die Urteile BVerwGE 39, 269 und BVerwGE 44, 313 betreffen den vorliegenden Sachverhalt nicht (vgl. Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 -).

    Davon abgesehen kann die Beschwerde auch deshalb nicht durchgreifen, weil das angefochtene Urteil auf den Darlegungen zum Tyrannenmord, die in ihrer Allgemeinheit allerdings Bedenken begegnen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 130.74 - und Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 -), nicht beruht.

  • BVerwG, 22.11.1979 - 6 CB 56.79

    Besetzungsrüge - Rüge - Ehrenamtliche Richter

    Soweit die Beschwerde geltend macht, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung (§ 34 Abs. 2 Satz 2 WPflG), ist schon zweifelhaft, ob ihr Vorbringen, die einschränkende Beurteilung der rationalen Elemente bei der Gewissensbildung und -ausübung, wie sie von dem Gericht vorgenommen worden sei, mache eine grundsätzliche Klärung erforderlich, den formellen Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt; denn es läßt eine substantiierte Darlegung darüber vermissen, welche konkrete Rechtsfrage der Streitfall in diesem Zusammenhang aufwirft und inwiefern deren Beantwortung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschlüsse vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92] und vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 -).
  • BVerwG, 06.11.1987 - 6 B 23.87

    Darlegung einer Abweichung - Kriegsdienstverweigerung - Nothilfeähnliche

    Das gilt einmal für den Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92), der den Fall betrifft, daß der Wehrpflichtige die ihm vorgehaltene Situation "tatsächlich wie eine zugespitzte Notlage erfahren" hat; hier kommt es allein auf die sittliche Motivation als solche und nicht auf die vom Wehrpflichtigen zur Lösung der Notlage gewählte Alternative an.
  • BVerwG, 13.02.1987 - 6 C 29.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensprüfung - Unwahrscheinliche Konfliktsituation

    Wie der erkennende Senat insbesondere in seinem Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 97) sowie in seinem Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92) ausgeführt hat, dürfen in verfassungskonformer Auslegung des § 25 WPflG, an dessen Stelle seit dem 1. Januar 1984 § 1 KDVG getreten ist, Kriegsdienstverweigerern keine Gewissensentscheidungen für Situationen abverlangt werden, deren Eintreten ganz unwahrscheinlich, wenn nicht praktisch unmöglich ist.
  • BVerwG, 16.10.1975 - 6 B 34.75

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Rahmen einer

    Nur unter ganz besonderen Umständen ließe die mit schweren Gewissensskrupeln verbundene Waffenanwendung außerhalb von zugespitzten Notsituationen die absolute Achtung menschlichen Lebens durch den Kriegsdienstverweigerer unberührt (Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 29.73 - [Buchholz a.a.O.]; vgl. ferner neuerdings auch Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 130.74 - und Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 -).
  • BVerwG, 11.05.1977 - 6 CB 13.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - "Zwingende innere Verpflichtung" als

  • BVerwG, 26.04.1977 - 6 CB 6.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassene Vernehmung von Zeugen -

  • BVerwG, 01.07.1986 - 6 B 107.85

    Aufhebung einer Entscheidung wegen Abweichung von der Rechtsprechung

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 98.74

    Ausschluss einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe durch

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 33.75

    Prinzipielle Ablehnung von Gewalt zur Tötung von Menschen als Voraussetzung für

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 75.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den

  • BVerwG, 05.07.1984 - 6 B 1.84

    Anforderungen an die Gewissensentscheidung eines Wehrpflichtigen hinsichtlich

  • BVerwG, 23.01.1981 - 6 B 137.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 17.10.1979 - 6 CB 107.78

    Frage der offenbaren Unbegründetheit einer Verfahrensrevision im Hinblick auf die

  • BVerwG, 01.08.1986 - 6 B 63.85

    Verwaltungsprozessrechtliche Ausgestaltung der inhaltlichen

  • BVerwG, 16.03.1981 - 6 B 27.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Klärungsbedürftigkeit der

  • BVerwG, 02.10.1980 - 6 ER 215.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • BVerwG, 05.07.1977 - 6 CB 21.77

    Anforderungen an die Verinnerlichung einer nachhaltigen persönlichen Bindung des

  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 104.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bereitschaft zur Tötung eines Diktators

  • BVerwG, 08.07.1977 - 6 B 32.77

    Klage auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 9.76

    Erfordernis einer Beweisaufnahme durch die entscheidenden Richter selbst -

  • BVerwG, 02.05.1977 - 6 B 18.77

    Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs auf

  • BVerwG, 19.03.1985 - 6 B 135.84

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer Gewissensentscheidung gegen den

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht